Anreise / Abreise Sonnabend ab 16.00 Uhr bis
Folge-Sonnabend spätestens 09.30 Uhr. An- und Abreisezeiten
gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise
muss am Abreisetag bis spätestens 09.30 Uhr erfolgen. Eine
Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die
Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An-
und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell
vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00
Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48
Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt.
Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt
frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund
verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. 2.
Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei
Haustieren ist Art und Größe anzugeben. 3. Bezahlung Der
Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des
Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des
Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der
Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten
Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des
Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht
eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur
Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall
werden nicht erhoben. Die Energiekosten werden nach Verbrauch
nicht abgerechnet. 4. Rücktritt Sie können jederzeit vom
Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns
entstandenen Schadens verpflichtet: • vom Tag der
Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor
Mietbeginn keine Entschädigung • vom 120. Tag bis zum 61. Tag
vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung • vom 60. Tag bis zum 15. Tag
vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises • vom 14. Tag bis zum 8.
Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises Bei einem Rücktritt
weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis
zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer
Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden
verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in
Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine
schriftliche Benachrichtigung genügt. 5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen
(Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln.
Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und /
oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet,
dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen. Bereits
bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort
bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der
Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und
Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus
Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden,
sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des
Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem
Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz
ausgeschlossen. Seite 1 von 2 Bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen
seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen
Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter
persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die
vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und
abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. 6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des
mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine
Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle
persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. 7.
Haftung Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt.
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt,
durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird
nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt
unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B.
behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für
Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der
Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit
dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für
die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist
ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in
eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht
für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für
mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in
vollem Umfang. 8. Schlussbestimmungen Fotos und Text auf der
Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung.
Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann
nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich
Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie
gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die
unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der
Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des
Vermieters.